Kombination bzw. Nutzung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Ich nutze den Übungsleiterfreibertag zur Kinderbetreuung (Mama lernt Deutsch) als Honorarkraft, gleichzeitig passe ich noch ehrenamtlich auf Kleinkinder auf. Kann ich da den Freibetrag zur Vergütung von ehrenamtlicher Nebentätigkeit in Höhe von 500 Euro (seit 2013: 720 Euro) zusätzlich nutzen?

Wenn es sich nicht um dieselbe Tätigkeit handelt, können Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag kombiniert (d.h. gleichzeitig genutzt) werden und zwar bei der selben oder bei unterschiedlichen Organisationen (Verein, öffentlich-rechtliche Körperschaft). Die Tätigkeiten müssen nebenberuflich ausgeübt werden, voneinander unterscheidbar sein, gesondert vergütet werden und es müssen für jede Tätigkeit eindeutige Vereinbarungen (Verträge, Bescheinigungen) vorliegen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar