Projektträger (werden?)

Fördernde Einrichtungen vergeben Fördermittel in der Regel nicht an Einzelpersonen oder Privatpersonen. Es gibt einige Ausnahmen, z. B. den Starthilfezuschuss der Stiftung Mitarbeit oder die Förderung der Youth Banks für lokale Projekte von Jugendlichen. Diese(n) können auch bürgerschaftlich engagierte Gruppen »ohne Rechtsform« beantragen. Ein weiteres Beispiel sind Zuschüsse für Jugendgruppen. Häufig sind die entsprechenden Fördersummen jedoch gering, liegen also z. B. im dreistelligen Bereich. Generell gilt, dass größere Fördersummen nur an juristische Personen vergeben werden, z. B. gemeinnützige Vereine. Die Organisation (häufig ein gemeinnütziger Verein oder eine gGmbH) »trägt« das Projekt. Bei einer öffentlichen Förderung spricht man deswegen auch von der Organisation als »Projektträger«.

Diese Förderpraxis führt dazu, dass sich die Frage nach dem Management eines (größeren) geförderten Projekts bei informellen oder bürgerschaftlichen Gruppen nicht stellt – denn sie können kein Projekt bekommen. Sie sind nicht »förderfähig«.

Viele fördernde Einrichtungen vergeben Projekte z. B. nur an Vereine. Der Umsetzung geförderter Projekte muss deswegen häufig ein Gründungsakt vorausgehen, z. B. die Gründung und Eintragung eines gemeinnützigen Vereins (e. V. = eingetragener Verein). Alternativen sind die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) oder einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG). Die Gründung einer gGmbH ist für viele kleine bürgerschaftliche Gruppen zu aufwendig. Dagegen gewinnt die gUG an Bedeutung. Besonders unter jüngeren Leuten erfreut sich diese Rechtsform steigender Beliebtheit, z. B. in der Sozialunternehmer/innen-Szene. Manche fördernden Einrichtungen wissen allerdings noch nicht, wie sie mit dieser vergleichsweise neuen Rechtsform umgehen sollen.

Die klassische Rechtsform der gemeinnützigen Arbeit ist zurzeit jedoch noch der gemeinnützige Verein. Es ist relativ leicht, einen Verein zu gründen. Zahlreiche Hinweise zu Vereinsgründung, den rechtlichen Hintergründen und der praktischen Arbeit im Verein gibt das Infoportal »Arbeit im Verein« des Wegweisers Bürgergesellschaft der Stiftung Mitarbeit (www.buergergesellschaft.de). Dennoch sollte nicht unterschätzt werden, dass die Gründung eines Vereins auch mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist, der engagierten Gruppen zuweilen »den Wind aus den Segeln« nehmen kann. Auch die Arbeit im Verein kostet ein gewisses Maß an Energie: Die Gruppenmitglieder müssen sich mit dem Finanzamt und dem Thema Steuern auseinandersetzen. Es müssen Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen abgehalten werden. Plötzlich müssen formale Abläufe eingehalten werden.

Generell gilt: Man soll einen Verein nicht vorrangig deswegen gründen, um Projektträger zu werden. Denn es besteht die Gefahr, dass ein solcher Verein nach kurzer Zeit nicht mehr »lebt«. Die Mitglieder stellen fest, dass die Vereinsarbeit doch zu aufwendig ist und nicht im Verhältnis steht zum Nutzen eines bewilligten Projekts. Eine bessere Motivation zur Gründung eines Vereins ist es, wenn man sich langfristig engagieren und dafür eine organisatorische Grundlage schaffen möchte.

Dieses Kapitel geht im Folgenden davon aus, dass Sie als Projektmanager/in für eine Organisation tätig sind – entweder als angestellte/r Mitarbeiter/in, als Honorarkraft oder ehrenamtlich. Die Organisation hat erfolgreich ein Projekt beantragt und will es nun umsetzen.