Neuregelungen 2007
Neuregelungen des Gemeinnützigkeitsrechts ab 2007
Am 10. Oktober 2007 wurde das »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« verabschiedet. Es vereinheitlicht die steuer- bzw. spendenrechtliche Behandlung gemeinnütziger Tätigkeiten (insofern, als es die Unterscheidung zwischen besonders förderungswürdigen und anderen gemeinnützigen Zwecken beseitigt) und schafft höhere Freigrenzen und Freibeträge. Es definiert aber auch einen zunächst abgeschlossenen Katalog gemeinnütziger Zwecke. Bis auf eine Ausnahme (Anhebung der Vorsteuerpauschalierungsgrenze nach § 23a Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes) treten die Gesetzesänderungen rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Alle Neuregelungen wurden in die einzelnen Kapitel der Praxishilfe »Arbeit im Verein« aufgenommen.
Umsatzfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Die Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (und für Zweckbetriebsaktivitäten bei sportlichen Veranstaltungen) wurde von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben.
Freigrenze zur Umsatzsteuer(Vorsteuer-)pauschalierung
Die Umsatzgrenze für die pauschale Berechnung der mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze mit 7 Prozent wurde ebenfalls von 30.678 Euro auf 35.000 Euro erhöht.
Übungsleiterfreibetrag
Der Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter (nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz) wurde von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.
Freibetrag für (ehrenamtliche) nebenberufliche Tätigkeiten
Neu geschaffen wurde eine steuerfreie Pauschale für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften (nach § 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz) in Höhe von 500 Euro.

Diese steuerfreie Pauschale kann nur in Anspruch genommen werden, wenn für eine ehrenamtliche (nebenberufliche) Tätigkeit für eine gemeinnützige oder öffentlich rechtliche Institution von dieser eine entsprechende Aufwandsentschädigung auch tatsächlich gezahlt wird. Es handelt sich nicht um eine Art abzugsfähiger Steuergutschrift für nicht vergütete, ehrenamtliche Tätigkeit!
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