Können 7 AusländerInnen einen gemeinnützigen Verein in Deutschland gründen und beim Finanzamt anmelden? Ausländer heißt hier: Vorübergehender Wohnsitz in Deutschland (Kunststudenten), keine dt. Staatsangehörigkeit.
Wir würden von Spanien aus gerne in Deutschland einen Schwesterverein gründen. Wir haben bereits eine beauftragte Person in Deutschland, doch die Mehrheit der Gründer sind Spanier.