Laut Satzung des Vereins sind 1. und 2. Vorstandsvorsitzender GEMEINSAM vertretungsberechtigt und auch im Amtsregister eingetragen.

Beide Vorstandsvorsitzende haben den restlichen Vorstand (Beisitzer und Kassenwart)…

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Bei der Satzungsneufassung kam die Frage auf, ob und mit welcher Formulierung stellvertretende Funktionsinhaber ( wie oben genannt) auch explizit in der Satzung aufgenommen werden müssen.

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