Schöffenwahl 2023

Für die kommende Amtsperiode 2024–2028 werden in diesem Jahr bundesweit erneut rund 60.000 Schöffinnen und Schöffen gesucht. Sie wirken an Amts- und Landgerichten als ehrenamtliche Richter/innen an Verfahren im Erwachsenstrafrecht oder an Jugendgerichtsverfahren mit. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Jugendschöffinnen und -schöffen sollten allerdings erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorweisen können. Jede Kommune stellt für die Wahl eine eigene Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten auf. Interessierte können sich derzeit bei ihrer Kommune über Bewerbungsmöglichkeiten und den Bewerbungszeitraum informieren. Vielerorts ist eine Bewerbung bis in das Frühjahr hinein möglich.

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