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Familienmitglieder im Vorstand

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Vorstand

Frage: ist rechtlich möglich das von 2 Mitgliedern einer Familie jeder ein Vorstandsamt übernehmen kann.

Die allgemeine Antwort ist eindeutig ja. Wenn die Wahl der Vorstände (Familienmitglieder)
satzungsgemäß (in der Regel) durch die Mitgliederversammlung erfolgt, gibt es keine
übergordneten rechtlichen Ein- oder Beschränkungen (etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch
/BGB/). Im Einzelfall könnte höchstens die Satzung eines Vereins selbst solche Regelungen
enthalten, würde vermutlich aber gegen sehr grundlegende rechtliche
Diskriminierungsverbote verstossen.

Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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