Inhalt des Protokolls der Mitgliederversammlung

Was ist in einem Protokoll zu protokollieren?

Wiederholung der Tagesordnung? Alle Vortragsinhalte des Vorstands plus Fragen und Antworten dazu? Nur Ergebnisse und Beschlüsse mit Anzahl der Stimmen?

Die Verpflichtung des BGB (§ 58 Nr. 4) zur "Beurkundung von Beschlüssen" als
Satzungsbestimmung verlangt eigentlich zwingend nur die Protokollierung von Beschlüssen,
die zu Anmeldungen (Gründung, Vorstandswahl, Satzungsänderungen usw.) beim
Vereinsregister vorgesehen sind. Aus rechtlicher Sicht (gegenüber dem Registergericht aber
auch gegenüber dem Finanzamt) empfiehlt sich aber a) eine generelle Prototkollierung aller
Beschlüsse und b) auch des Ablaufs der MV (in groben Zügen). Die meisten
Satzungsbestimmungen sehen dies so vor. Es geht also mindestens um ein
Ergebnisprotokoll (zu allen Sach, Wahl- und Verfahrensentscheidungen), idealerweise auch
um ein Ablaufprotokoll. Ein Protokoll erfüllt im wesentlichen eine Beweisfunktion (vor allem bei Konflikten in größerem zeitlichen Abstand zu den Prozessen der Beschlussfassung.
Inhalte eines Protokolls werden in der Regel im wesentlichen sein:
Anlass (ordentliche, außerordentliche MV)
Versammlungsort, Datum, Zeitrahmen (Beginn, Ende)
Zahl der erschienenen (stimmerbechtigten) Mitglieder
Versammlungsleitung und Protokollführung (gegebenfalls Wahl)
Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und der Tagesordnung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Berichte des Vorstands
Entlastung des Vorstands (nach Rechenschafts-, Geschäftsbericht)
Vorstandswahlen (Wahlleitung, gewählte Personen, Amt, Zahl der Stimmen, Annahme der Wahl)
Anträge zu Sach- und Verfahrensentscheidungen
Abstimmungsverfahren und Beschlussergebnis
Schließung der MV (Zeitpunkt)
Unterschriften von Versammlungsleiter und Protokollführer

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