Frage zum Zusatz e.V.

Wir sind ein eingetragener Verein, der als XXX e.V. eingetragen ist. Können wir, um den Namen klarer zu gestalten, das e.V. einfach verschieben und uns zum Beispiel

XXX - Spaß- und Faschingsclub e.V. nennen ?

So haben wir das e.V. einfach verschoben und uns klarer definiert. Ist das ok?

Namenszusätze zu dem im Register eingetragenen Namen mit erläuterndem Charakter sind
durchaus möglich und verbreitet (so weit sie nicht andere Rechte z.B. von anderen
Institutionen verletzen).
Wir raten Ihnen aber die Erläuterungen hinter den gesamten im Register eingetragenen
Namen zu benutzen, in Ihrem Beispiel also: XXX e.V. Spaß und
Fastnachtsgesellschaft.

Glossar

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  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
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  • ...
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  • Zivilgesellschaft
     

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