Namenszusätze zu dem im Register eingetragenen Namen mit erläuterndem Charakter sind
durchaus möglich und verbreitet (so weit sie nicht andere Rechte z.B. von anderen
Institutionen verletzen).
Wir raten Ihnen aber die Erläuterungen hinter den gesamten im Register eingetragenen
Namen zu benutzen, in Ihrem Beispiel also: XXX e.V. Spaß und
Fastnachtsgesellschaft.