Mitgliederversammlung

Unsere Vereinssatzung sieht eine Mitgliederversammlung bis spätestens 31.03. jedes Jahres vor. Was ist wenn diese Frist um 2 - 3 Wochen überschritten wird?

Eine solch (knappe) Übeschreitung des Zeitpunkts der Mitgliederversammlung (MV), den die Satzung vorgibt, muss keine unmittelbaren Folgen haben. Der Vorstand des Vereins ist grundsätzlich natürlich verpflichtet, sich an diese Fristen zu halten. Er sollte die Überschreitung bereits in der Einladung zur MV und in der MV selbst begründen. Beschlüsse und Wahlen während der MV behalten ihre Rechtsgültigkeit. Sollte es aus bestimmten Gründen dauerhaft Schwierigkeiten mit dieser Frist geben könnte er auch überlegen, eine Satzungsänderung mit flexibleren Regelungen (jährlich, jährlich im ersten Halbjahr) anzuregen und die MV mit den entsprechenen Antrags- und Beschlussverfahren darüber entscheiden zu lassen.

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