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Mitgliederwerbung - ab wann?

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Gründung

Unser Verein ist noch nicht eingtragen und die Gemeinnützigkeit noch nicht anerkannt. Können wir uns schon jetzt um finanzielle Zuwendungen bemühen und Mitglieder bzw. Fördermitglieder werben? Wie können wir transparent machen, wo im Anerkennungsverfahren der Verein steht? Oder ist das gar nicht nötig?

Als "Vorverein" können Sie selbstverständlich um Mitglieder und Fördermitlgieder werben. Fairer Weise sollte man dabei nicht nur über Ziele, Zwecke usw. informieren, sondern auch mindestens, dass man kurz vor Eintragung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit steht. Falls auch Spendeneinwerbung geplant ist, sollte man vielleicht noch etwas vorsichtig sein, da Sie Spendenbescheinigungen erst ab Erhalt der Bestätigung des Finanzamts ausstellen dürfen.

Arbeit im VereinVereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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