Wechsel des Kassenwartes in einem gemeinnützigen Verein
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Vorstand
Muss der Wechsel des Kassenwartes beim Amtsgericht (Registergericht) gemeldet werden?
Wenn der Kassenwart (vermutlich) Mitglied des Vorstands (nach der Satzung) ist, muss der Wechsel gemeldet und eingetragen werden.
Literaturtipp
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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