Leider können wir Ihnen dazu keine konkrete Antwort geben. Diese Vorschriften finden sich in den (Gaststätten- oder Sonder-)Bauverordnungen der einzelnen Bundesländer. In Ihrem Fall gilt vermutlich die Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO) des Landes Baden -Württemberg.
Komplett finden Sie den Text unter folgendem link:
Dort gbt es auch einen entsprechenden Berechnungsschlüssel für Toilettenräume /-plätze.
Vermutlich ist der präziseste Weg diese Auflagen in Erfahrung zu bringen, eine Anfrage an das zuständige Ordnungsamt.