Außergerichtliche Vertetung

Dürfen dann immer nur zwei Vorstandsmitglieder z.B. den Kauf eines Staubsaugers tätigen, wenn das 4-Augen-Prinzip in der Satzung verankert ist? Also gilt diese außergerichtliche Vertetung für alle Rechtsgeschäfte die den Verein betreffen?

 

Wenn die Satzung bestimmt, dass immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein gerichtlch und außergerichtlich vertreten, ist das in der Tat so und gilt für alle Rechtsgeschäfte. In dem Fall müsste die Überweisung oder die Barabhebung für den Kauf des Staubsaugers von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben
sein. Bei aller vermeintlichen Erschwernis ist das eine vernünftige Einrichtung, die manchen Verein vor Schaden (z.B. dem Entschwnden eines Stabsaugers aus Vereins- in
Privatvermögen) bewahrt hat.

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