Kleingarten-Vereins-Satzung

Gibt es eine Kleingarten-Vereins-Satzung über Aufhebung der Mittagsruhe in den Wintermonaten, oder wie kann mann als Vorstand eine Aufhebung erreichen?

Die Aufhebung solcher Regelungen in der Satzung kann über eine Satzungsänderung erfolgen. Der Vorstand hätte die Aufgabe eine solche Satzungsänderung (zu diesem oder weiteren Punkten) vorzubereiten, der Mitgliederversammlung vorzuschlagen (mit entsprechender Vorlage zur Tagesordnung) und sie darüber entscheiden zu lassen. Zu beachten sind dabei die in der Satzung für solche Änderungen festgelegten Mehrheitsverhältnisse.
Grundsätzlich ist es sicher empfehlenswert, solche Regelungen über Mittagsruhe usw. nicht in der Satzung, sondern in einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Garten(-Nutzungs-)ordnung festzulegen.
Diese kann regelmäßig durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Damit werden aufwändige Satzungsänderungen mit Eintragung im Vereinsregister überflüssig.

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