In Unkenntnis Ihres Satzungsentwurfs wissen wir nicht, wie klar Sie Ihren Satzungszweck "Mädchen- und Frauenarbeit" an die gemeinnützigkeitsrechtlich (in der Abgabenordnung) definierten, anerkannten Zwecke angelehnt haben.
Grundsätzlich würden wir Ihnen folgende markierte Ergänzung zur Vermeidung von Nachfragen empfehlen:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, vornehmlich der Mädchen- und Frauenarbeit im Sinne der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen, zu verwenden hat.