Dauer der Aufbewahrung von Vereinsunterlagen
Wie lange müssen die Akten unseres Vereins (Protokolle der Mitgliederversammlungen, der Vorstanssitzungen etc. aufbewahrt werden? Stimmt es, dass dies 10 Jahre lang geschehen muss?
In der Tat gibt es entsprechende Archivierungsfristen bzw. gesetzliche Vorschriften für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, de auch den Verein betreffen. Die wichtigsten Vorgaben definiert das Steuerrecht (v.a. bei als gemeinnützig anerkannten Verein) in § 147 der Abgabenordnung (AO). Die Frist von 10 Jahren gilt für die meisten der wichtigen Unterlagen (für Geschäftskorrespondenz z.B. gelten nur 6 ) Jahre. Zu beachten sind dabei
aber auch immer die drei-jährigen Prüfungsintervalle der Finanzämter, so dass sich im ungünstigsten Falle auch Fristen von 13 Jahren ergeben können.
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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