Mitgliedsbeiträge per Inkasso beitreiben

bei uns im Verein kursiert das Gerücht das es ab diesem Jahr dem Verein nicht mehr möglich sein soll rückständige Mitgliedsbeiträge per Inkasso einzutreiben. Gem. Satzung kann der Verein jedoch nach mehrmaliger erfolgloser Mahnung das Mitglied vom Verein wegen Nichtzahlung der Vereinsbeiträge ausschließen. Meine Frage ist ob es zu dieser Inkassobeitreibung ein einschlägiges Urteil gibt oder ob es nur ein Gerücht ist?

Dem Verein steht es wie jeder anderen Körperschaft oder auch natürlichen Personen frei, alle verfügbaren Rechtsmittel zur Eintreibung ausstehender Forderungen, eben auch von Mitgliedsbeiträgen zu nutzen. Neuere einschränkende Gerichtsurteile dazu gibt es nicht, auch nicht in Bezug auf die Einschaltung von Inkasso-Dienstleistungsunternehmen über (oder ohne) eigene Mahnverfahren des Vereins hinaus.
Einen eigene Mahn- und Inkasso-Strategie eines Vereins ist (im Rahmen legaler zivirechtlicher Rahmen) sinnvoll und in keiner Weise eingeschränkt. Bei der Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkasso-Büros könnte sich bei dem üblichen Spektrum von Mitgliesbeiträgen auf beiden Seiten die Frage eines angemessenen Verhältnisses von Aufwand und Ertrag stellen.

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