Rechtstellung mehrerer Chöre im Verein

In unserem Chor haben wir 3 Chöre vereinigt aber nur 1 Satzung für alle. Wie ist die rechtliche Stellung der einzelnen

Chöre, die jeweils Chorsprecher haben. Welche Entscheidungsbefugnisse haben diese !?

 

 

 

 

Die rechtliche Stellung der drei Chöre unter dem Dach des einen Vereins bestimmt sich nach
a) den Regelungen in der Satzung
b) den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu der internen Vereinsstruktur.
Zu a) Ihrer Frage ist vermutlich bereits zu entnehmen, dass die Satzung über solche Untergliederungen in 3 Chöre (in Zukunft vielleicht auch mehr?) nichts aussagt. In diesem Fall gibt es in strengem Sinne keine eigentlich (gesicherte) Rechtsstellung der Chöre und ihrer Sprecher. Sie sind "unselbstständige Untergliederungen" des Vereins und können (je nach Satzungsregelung) nur von Vorstand oder Mitgliederversammlung des gesamten Vereins gebildet oder auch aufgelöst werden. Sie haben im vereinsrechtlichen Sinne keine spezielle Mitgliedschaft und sind als Einzelchor auch nicht vermögensfähig.Auch die Sprecher haben (wenn die Satzung dies nicht vorsieht) zunächst keine besondere Funktion zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung.
Man könnte über eine Satzungsänderung nachdenken, die beispielsweise festschreibt, dass die von den Einzelchören gewählten Sprecher auch immer dem Gesamtvorstand angehören.
Zu b) Auch ohne Satzungsänderung kann die Mitgliederversammlung Beschlüsse über die formelle Absicherung der Einzelchöre gleichsam als Abteilungen des Vereins fassen und ihnen über entsprechende Abteilungsordnungen auch gewisse eigenständige Handlungsspielräume zugestehen, so auch spezielle eigenständige Entscheidungsbefugnisse der Sprecher . Allerdings bleibt die Verantwortung (wenn man so will auch Haftung) immer bei dem Gesamtverein, so dass eine solche interne Neustrukturierung des Vereins sehr genau überlegt sein sollte.
Diese Frage der Vereinsstruktur stellt sich in der Regel vielen Vereinen in bestimmten Phasen des Wachstums und der Differenzierung nach Sparten. Am häufigsten und mit langer Tradition ist dies vor allem bei Sportvereinen der Fall. Als Anregung findet man unter folgenden link auf der Beratungsseite des Landessportbundes NRW Hinweise, in denen die Gründung und Verfassung solcher Abteilungsstruktur gut dargestellt ist.

http://www.vibss.de/recht/vereinsstruktur/gruendung-von-abteilungen/

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