Die Gründung besonderer Vereinsabteilungen in Sportvereinen ist ein üblicher und in der Regel unaufwändiger Vorgang. Solche Abteilungen sind Untergliederungen des Vereins und haben in der Regel keine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. es ist nicht unbedingt eine Satzungänderung erforderlich und Vorstand (im Ausnahmefall auch die Mitgliederversammlung) können eine Abteilungsleitung einsetzen und eine Abteilungsordnung erlassen. Wenn für die Ausübung des Triathlon-Sports erhöhte Aufwendungen des Vereins nötig wären, könnte der Verein auch die Erhebung eines speziellen Abteilungsbeitrags (zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag) beschließen.Nach einem Blick auf die Satzung Ihres Vereins haben wir festgestellt, dass dort bisher keine Aussagen über Abteilungen getroffen sind. Grundsätzlich wäre das nicht nötig, also auch nicht unbedingt eine Satzungsänderung. Nach den Bestimmungen der Satzung Ihres Vereins (mit Blick auf die Verteilung der Entscheidungsaufgaben zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung) hielten wir es für angebracht, dass die Mitgliederversammlung eine Grundsatzentscheidung über die Einrichtung der Abteilung, vielleicht auch über die Abteilungsordnung trifft und dann den Vorstand ermächtigt, eine Abteilungsleitung einzusetzen (Geschäftsführungsaufgabe). Noch ein Hinweis auf die aus unserer Sicht beste (Internet-)Beratungsseite im Bereich Sportvereine, nämlich der des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.
http://www.vibss.de/recht/vereinsstruktur/gruendung-von-abteilungen/