Vereinssatzung

Muss eine rechtsgültige Vereinssatzung die Namen der Ersteller und das Erstell- bzw. Änderungsdatum enthalten?

Wenn ja, besitzt eine vom Registergericht anerkannte Satzung ohne diese Kriterien trotzdem Rechtsgültigkeit?

Lediglich bei Neugründung eines Vereins muss die Satzung die Namen bzw. Unterschriften der (mindestens 7 erforderlichen Gründungsmitglieder) bei dem Antrag zur Eintragung des Vereins in das Vereinregister enthalten. Erfolgen danach Satzungsänderungen, müssen Sie auf einem (normaler Weise 2/3-Mehrheits-)Beschluss der Mitgliederversammlung basieren und werden dann von dem amtierenden Vorstand mit einem entsprechenden Protokoll der Mitgliederversammlung bei dem Registergericht (zur Eintragung der Neufassung der Satzung) eingereicht. Für das Registergericht bzw. aus zivilrechtlicher Sicht ist der Ersteller immer der Verein als Körperschaft und auch bei Neugründung dienen die Unterschriften nicht zur Dokumentation des Personenkreises der Ersteller/Autoren sondern der Bestätigung der Gründung der Körperschaft Verein mit der im BGB geforderten Mindestzahl an Mitgliedern.

Eine dem Registergericht vorliegende aktuelle Satzung eines Vereins besitzt immer Rechtsgültigkeit, wobei das Vereinsregister in der Regel bei auf Dauer aktiven Vereinen auch immer die Daten von Gründung, Vorstandswechsel, Satzungsänderungen usw. festhält.

Selbst wenn das Datum einer letzten Satzungsänderung beim Registergericht nicht ermittelbar wäre, behielte die "registrierte" Satzung immer Rechtsgültigkeit.

Ansonsten wäre natürlich die Detail-Dokumentation der Satzungsentstehung und -änderungen im Rahmen der Protokollierungs- und Archivierungspflichten Aufgabe des Vereins

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar