Mitgliederversammlung

Unsere Satzung sieht eine Mitgliederversammlung jährlich vor. Bisher wurde diese im Januar für das vergangene Jahr abgehalten. Ist dies statthaft und könnte diese auch auf März verlegt werden? Muss die Versammlung nicht im laufenden Jahr sein?

Wenn die Satzung die Einberufung eine Mitgliederversammlung jährlich vorsieht, ist der Vorstand (als einberufendes Organ des Vereins) frei den Zeitpunkt zu bestimmen. Januar erscheint insofern sinnvoll, als Jahresbericht und Jahresabschluss vorgelegt und erörtert werden können und auf dieser Grundlage die Entlastung des Vorstands erfolgen kann. Zugleich bietet sich dieser Termin auch an, die vereinsstrategische Planung für das neue Jahr in der Mitgliederversammlung zu diskutieren und festzulegen.
Grundsätzlich könnte der Termin auch in den März verlegt werden.
Die eigentliche Maxime für die Wahl des Zeitpunkts der Enberufung der Mitgliederversammlung ist der Schutz der Interessen aller Vereinsmitglieder im Sinne der Möglichkeit zur Teilnahme, ohne besondere Anstrengungen.

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