Wer kann einen Verein auflösen ?

Wir sind ein kleiner Kleintierzuchtverein (16 Mitglieder).

Unser 1.Vorsitzender ist leider plötzlich verstorben.

Der Kassenwart ist daraufhin aus den Verein ausgetreten. Der 2.Vorsitzende will jetzt den Verein einfach auflösen.

Geht das überhaupt ???

Seit dem Tod vor 2 Monaten fand keine einzige Mitgliederversammlung statt. Letztendlich erfährt man alles nur vom Hörensagen. Was kann man tun ?

Die Möglichkeiten, die Ihnen und allen Mitgliedern des Vereins bleiben, sind in Ihrer Satzung beschrieben und damit auch rechtsverbindlich. Obwohl wir die Einzelheiten Ihrer Satzung nicht kennen, wollen wir Ihnen (auf der Grundlage der derzeit geltenden vereinsrechtlichen Vorschriften) allgemein andeuten, welche denkbaren Möglichkeiten bestehen.
1. Auflösung »Wer kann einen Verein auflösen ?«
Der 2. Vorsitzende Ihres Vereins allein kann den Verein nicht auflösen.Er müßte eine Mitgliederversammlung im Rahmen der in der Satzung benannten Fristen einberufen und in der Tagesordnung bereits den Punkt Auflösung des Vereins benennen. Die Auflösung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden und zwar in der Regel von 3/4 (75%) der anwesenden Mitglieder (Ihre Satzung könnte bei diesem Mehrheitsverhältnis eventuell abweichen).
2. Fortsetzung des Vereins und Neuwahl des Vorstands (als Nachfolger des verstorbenen 1. Vorsitzenden und des ausgetretenen Kassenwarts). Üblicher Weise beschreibt eine Satzung unter dem Paragraphen Vorstand auch, wie das Neuwahl- oder Neubestimmungsverfahren für den Fall zu gestalten ist, dass Vorstandsmitglieder (überraschend) vor Ende ihrer Amtszeit auscheiden. Eine Möglichkeit wäre, dass der 2. Vorsitzende (inzwischen als einzig verbliebener geschäftsführender Vorstand) eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel einer Neuwahl des Vorstands einberuft und die verbliebenen Mitglieder auffordert, sich zur Wahl zu stellen bzw. personelle Vorschläge für Vorstandskandidaten zu machen. Für den Fall, dass der 2. Vorsitzende sich dem verweigert, haben auch die Mitglieder das Recht eine außerordentliche Mitgliederversammlung z.B. zur Neuwahl eines Vorstandes zu verlangen. Dies muss schriftlich geschehen, und es muss eine gewisse Mindestanzahl von Mitgliedern, die ebenfalls in der Satzung genannt ist, verlangen (üblich 10%-33%) das wären im Fall Ihres Verein 2-5 Mitglieder. Wenn Sie uns die Satzungsbestimmungen Ihres Vereins genau nennen, können wir Ihnen auch präziser sagen, was rechtlich gefordert ist.

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