Stimmrecht bei Auszeit in einem Verein

Der 1. Vorsitzende hat für seine mehrere Monate währende Auszeit seinem Stellvertreter die Geschäftsführung übertragen. Er bleibt Vorstandsmitglied, aber welches Stimmrecht hat er zu dieser Zeit bei Abstimmungen in einer Vorstandssitzung?

Ist eine Vorstandsitzung, die mehrmals im Jahr per Videoschaltung stattfindet, beschlussfähig, wenn sich 4 Personen einfinden.

 

Der derzeitige Vorstand besteht aus 8 Personen,

der 1. Vorsitzende ist in Auszeit,

2 Personen nehmen entschuldigt nicht teil,

1 Person fällt kurzfristig aus.

 

Die Geschäftsordnung besagt:

"Der Vorstand entscheidet stets mit der Mehrheit der satzungsgemäß festgelegten Anzahl der Vorstandsmitglieder (einfache Stimmenmehrheit bei Anwesenheit/Teilnahme von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder)."

 

Wenn diese Stimme mitzählt, wären die Beschlüsse ungültig.

Wird sie nicht mitgezählt, wären die Beschlüsse gültig.

 

Was ist richtig?

Zunächst wäre zu klären, was Auszeit des 1. Vorsitzenden bedeutet, zumal sie vermutlich nicht durch entsprechende Regelungen der Satzung oder anderweitige vertragliche abgedeckt ist. Üblicher Weise bedeutet eine solche vertragliche Freistellung von allen Verpflichtungen auf Zeit natürlich auch den Verzicht auf das Stimmrecht. Wenn wir dann die Bestimmungen Ihrer Geschäftsordnung bzw. Satzung zu Rate ziehen, würden wir allerdings mit anderer Begründung zu der Meinung kommen, dass bei Nichtanrechnung der Stimme des in Auszeit befindlichen 1. Vorsitzenden die Beschlüsse ungültig sind, weil "nicht mehr als die Hälfte seiner Mitglieder" (5) sondern nur die Hälfte (4) anwesend bzw. an dem Beschluss beteiligt waren.
Entscheidend ist die entprechend Satzungsbestimmung über die Zahl der Vorstandsmitglieder ("satzungsgemäß festgelegten Anzahl"). Sagt sie bis zu 8 (oder mehr) Mtiglieder wäre Ihre Annahme korrekt. Legt sie exakt 8 Mitglieder fest, müsste ungeachtet der Auszeit des 1. Vorsitzenden (die ja weder die Satzung noch die GO kennt) die Mehrheit der Hälfte aus mindestens 5 Stimmen für die Beschlussfähigkeit gerechnet werden, sonst wären entsprechende Beschlüsse anfechtbar.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar