Jahresabschluss - Einnahme-Überschussrechnung
Welche Inhalte/Bestandteile sollte ein Jahresabschluss/Einnahmeüberschussrechung für einen gemeinützigen Verein haben?
Gehören hierzu im weitesten Sinne auch:
Mitgliederverzeichnis-und Beitragsbuch?
Spendenverzeichnis einschl. Verwendungszweck?
Verzeichnis möglicher Forderungen/Verpflichtungen?
Inventarverzeichnis?
Nach den Anforderungen der Finanzämter aber auch zur Information der Mitglieder sollte der Jahresabschluss (Kassenbericht in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und zwar gegliedert nach den vier steuer-/gemeinnützigkeitsrechtlich bedeutsamen Bereichen:
1. Ideeller Bereich (der unmittelbaren Umsetzung der in der Satzung vorgesehenen gemeinnützigen Zwecke)
Einnahmen u.a Mitgliedsbeiträge, Spenden, Öffentliche Zuschüsse usw.
Ausgaben u.a. Verwaltungskosten, Personal, Mieten, Kommunikationskosten, Öffentlichkeitsarbeit usw.
2. Vermögensverwaltung
Einnahmen: Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen usw.
Ausgaben: Bank-/Depotgebühren, Instandhaltung
3. Zweckbetrieb
Einnahmen: Teilnehmerbeiträge
Ausgaben: Veranstaltungskosten
4. Wirtschaflticher Geschäftsbetrieb
Einnahmen: Werbeeinnahmen, Verkauf von Spesen und Getränken
Ausgaben: Wareneinsatz
Die Übersicht über den Spendeneingang wäre dann im ideellen Bereich verzeichnet.
In der Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt empfiehlt es sich zusätzlich
- eventuelle Rücklagen und ihre Begründung (zeitnahe Mittelverwendung)
- eventuelle Vergütungen an den Vorstand (notwendige Satzungsgrundlage!)
gesondert auszuweisen.
Zur Transparenz der Geschäftsabläufe sollte natürlich eine aktuelle Mitgliederliste, eine Beitragübersicht und ein Inventarverzeichnis den Mitgliedern im Jahresbericht präsentiert werden.
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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