Jahresabschluss - Verfahrensweg
Wir haben den ersten Jahresabschluss (Basis:Einnahme-Überschussrechnung) für unseren Verein zumachen. Ist der vom Kassierer erstellte Jahresabschluss zunächst im Vorstand zuberaten/aufzustellen? Anschließend Prüfung durch Rechnungsprüfer und dann Mitgliederversammlung/Entlastung Vorstand vorzulegen? Oder ist der Vorstand bei diesem Vorgang außen vor?
Der aufgezeigte Verfahrensweg (Vorlage Schatzmeister; Beratung im Vorstand; Prüfung; Vorlage bei der Mitgliederversammlung einschließlich Prüfbericht) ist der richtige. "Außen vor" bleibt der Vorstand nur bei der Arbeit der Rechnungsprüfer, die ihren Auftrag unabhängig und vom Vorstand unbeeinträchtig ausführen können sollten. Ansonsten trägt der Vorstand die Verantwortung für den Jahresabschluss.
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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