Zweckbetrieb

Es fällt uns bei unserem Verein schwer, eine Unterscheidung nach ideellem Bereich und Zweckbetrieb vorzunehmen. Es handelt sich dabei um ein Ballett-Ensemble, das wegen der Förderung des Sports und der Kultur als gemeinnützig anerkannt ist. Für Aufführungen bei Stadtfesten sowie privaten Veranstaltungen nehmen wir circa 200-500 Euro als Aufwandsentschädigung. Training findet mit unseren Gruppen, von den ganz kleinen bis zu den erwachsenen Mädchen, mehrmals in der Woche statt.

 

Die Aufführungen im Rahmen von Stadtfesten oder privaten Veranstaltungen gegen Aufwandsentschädigung (steuerrechtlich ist sie dann doch als Vergütung oder Entgelt definiert) wird als wirtschaftliche Betätigung im Rahmen eines Zweckbetriebs interpretiert. Hierbei bleibt die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer (allerdings nur bis zu der Umsatzgrenze von 35.000 Euro/Jahr) in der Regel ist allerdings die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % zu entrichten.

Nach der Abgabenordnung (§ 65 AO) wird als Zweckbetrieb eine wirtschaftliche Betätigung (Leistung gegen Entgelt) definiert, die dazu dient die (steuerbegünstigten) gemeinnützigen Zwecke, die durch die Satzung eines Vereins festgelegt sind (in Ihrem Fall Förderung von Sport, Kunst und Kultur) zu verwirklichen. In dem Fall des Ballettensembles geschieht dies durch die öffentliche Vorführung, durch die Menschen diese sportlich künstlerische Betätigung näher gebracht wird, sie vielleicht selbst dazu (und z.B. zum Eintritt in den Verein) animiert werden.

Für die Anerkennung als Zweckbetrieb (und nicht als "normaler" wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) gelten weiter die Bedingungen, dass

- die Zwecke nur durch solche Aktivitäten erreicht werden können (das trifft für solche öffentlichen Aufführungen sicher zu) und

- der Zweckbetrieb zu "nicht begünstigten", kommerziellen Betrieben der gleichen oder ähnlichen Art nicht in gößerem Umfang in Wettbewerb tritt oder ihre Entstehung verhindert.

Das Training der verschieden Gruppen wird im Regelfall, d.h. wenn es nur auf der Basis der Mitgliedschaft und des Mitgliedsbeitrags erfolgt, ausschließlich dem ideellen Bereich des Vereins zugerechnet (und bleibt damit gänzlich von Steuerverpflichtungen bzw. entprechenden Umsatzgrenzen befreit).

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
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  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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