Die Sachlage ist für uns im Ablauf nicht ganz klar nachvollziehbar.
Unsttrittig ist, dass der ehemalige Vorsitzende nach korrekter Nicht-Wiederwahl und Austritt aus dem Verein selbstverständlich sämtliche Unterlagen dem Verein zu übergeben hat, ansonsten rechtlich belangt werden kann.
Die Frage des Rechts auf Einsichtnahme in Protokolle ist nach dieser Schilderung auch nicht so ganz eindeutig zu beantworten. Geht es um ein Protokoll der Vorstandssitzung an der der damalige Vorsitzende nicht anwesend war, aber noch im Amt, so hat er ein Recht auf Einsicht. Geht es weiter um das Protokoll der MV (seiner Nicht-.Wiederwahl) bei der er noch Mitglied des Vereins war, so hat er formal ebenfalls noch ein Recht zur Einsicht. Wenn Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung satzungsgemäß und vom Verfahren her korrekt verlaufen sind, gibt es eigentlich keinen Grund diese Protokolle zurückzuhalten. Diese Frage sollte auch nicht (nach dem Prinzip "Wie Du mir, so ich Dir") gekoppelt werden an das Problem der Verweigerung der Herausgabe von Vereinsunterlagen. Letzteres ist eindeutig rechtswidrig, sollte notfalls auf dem Rechtswege und nicht durch etwaige eigene Rechtswidrigkeit zu lösen versucht werden.