GEMA

GEMA Pflicht für Frauenchor (kein Verein), der z.B. im Altersheim, Behindertenwerkstätte oder für Freunde allgemeines Liedgut singen möchte?

Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Abführung von Gebühren für die Nutzung musikalischer Urheberrechte. Der Deutsche Chorverband hat nun allerdings mit der GEMA einen Rahmenvertrag abgeschlossen, über den die meisten Nutzungsformen pauschal abgedeckt sind. So weit wir das identifizieren konnten, gehören auch die genannten dazu, so dass vermutlich keine weiteren Gebührenverpflichtungen entstehen. Dies sollte das aber noch einmal an Hand der Kriterien überprüft werden, die die GEMA geltend macht und die unterfolgendem link zu finden sind: www.gema.de/chor.

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