Protokoll-Unterschrift

Als Schriftführerin verschickte ich das Protokoll zumindest an die Internet-Besitzer bisher per E-Mail und dann natürlich nicht handunterschrieben. Jetzt hieß es, ich müsste es an alle per Post schicken, um es von Hand unterschreiben zu können, sonst würde das Finanzamt uns nicht anerkennen. Ist eine Unterschrift im Internet nicht rechtsgültig??

Die Frage der  Unterschrift ist vermutlich weniger das Problem, als die Frage der Absicherung der Erreichbarkeit aller Mitglieder des Vereins. Wenn über entsprechende Regelungen der Satzung (Internet-Information), Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Bestimmungen bei der Mitgliedsaufnahme (Zustimmung zum Versand von Informationen des Vereins per Internet-Kommunikation) die Praxis des Protokollversands (eventuell ergänzt um Versand auf dem Postweg für die Mitglieder, die nicht über Internet- bzw. E-Mail-Zugang verfügen) so organisiert ist, dass kein Mitglied ausgeschlossen wird und der (E-mail-)Absender als Schriftführer oder Vorstandsmitglied eindeutig identifizierbar ist, ist keine handschriftliche Signatur nötig. Sie sollte sich unter dem in den Vereinsakten abgelegten Original-Protokoll befinden. Sie könnte für beide Zwecke rechtssicher durch eine elektronische Signatur (etwa mit den Fuktionalitäten des neuen Personalausweises und einem entsprechenden Zertifikat) legitimiert werden. Problematisch aus der Sicht der Vereinsregister und der Finanzämter ist der eventuelle Ausschluss von Vereinsmitgliedern durch die Umstellung auf elektronische Informations- und Beschlussverfahren.

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