Verwendung des Namenszusatzes eV
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Rechtsgrundlagen (Vereins- und Steuerrecht)
Ist es strafbar, wenn ein eingetragener Verein vor 10 Jahren beim Amtsgericht gelöscht wurde, sich aber weiterhin eV nennt?
So lange es um die (vermutlich fahrlässige) Vortäuschung einer Eintragung in das Vereinsregister geht, ist das grundsätzlich strafbar und bewegt sich auf der Ebene einer Ordnungswidrigkeit. Dafür kann durchaus auch der frühere Vorstand haftbar gemacht werden.
Literaturtipp
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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