Rauchen im Festzelt bei Vereinsjubiläum erlaubt?

Ist das Rauchen im Festzelt beim Vereinsjubiläum erlaubt?

Die konkrete Antwort hängt gegenwärtig davon ab, in welchem Bundesland man sich befindet. In Deutschland gibt es (noch) keine einheitliche Regelung des Rauchverbots, sonden es wurde nach Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit den Bundesländern (im Rahmen des Föderalismus) jeweils den Bundesländern die Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes auf der Grundlage des Gesetzes überlassen. Danach entstand ein relativ unübersichtlicher Flickenteppich von länderspezifischen Regelungen, von denen Einzelne durch Verfassungsgerichtsurteile oder im Falle Bayerns auch durch ein Volksbegehren wieder geändert werden mussten.
Nach aktuellem Stand (Juni 2011) gilt in den drei Bundesländern Bayern, Niedersachsen und dem Saarland auch ein generelles Rauchverbot in Festzelten. In den übrigen Bundesländern ist das Rauchen in Festzelten entweder (noch) generell gestattet, oder zumindest in Festzelten mit begrenzter Standzeit (in der Regel bis zu drei Wochen, z.B im Falle von Rheinland-Pfalz bis zu 21 Tagen).
Vereine sollten aber aus haftungsrechtlichen Gründen, die Entwicklung der Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene sehr genau im Auge behalten. Es ist mit Änderungen jederzeit zu rechnen.
Die besten Übersichten zum Stand der Regelungen der einzelnen Bundesländer einschließlich der Gesetzestexte sind auf folgenden Seiten zu finden:
www.rauchverbot-deutschland.de 
www.de.wikipedia.org/wiki/Rauchverbot
www.rauchfrei.de

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar