Keine Kandidaten für Vorstandswahl

Was passiert, wenn der bisherige Vorstand sich nicht zur Wiederwahl stellt, und sich keine neuen Kandidaten für einzelne Ämter oder sogar für den gesamten Vorstand finden?

So weit die Satzung des Vereins keine anderen Bestimmungen enthält, führt der bisherige Vorstand den Verein kommissarisch fort und bleibt so lange in der Verantwortung (auch im Sinne des Haftungsrechts) bis ein neuer Vorstand gewählt, oder z.B. der Verein mit einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst wurde.
Eine solche Situation deutet meistens auf massive Konflikthintergründe, die es dem alten Vorstand aber keinesfalls erlauben, sich einfach zurückzuziehen. Er ist nach wie vor in der Pflicht gegenüber Registergericht (und eventuell Finanzamt im Falle anerkannter Gemeinnützigkeit) und ihm bleiben die Alternativen, gemeinsam mit den Mitgliedern für einen neuen Vorstand zu sorgen oder gegebenenfalls auch die Auflösung des Vereins zu betreiben.

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