Protokoll einer Mitgliederversammlung

Wann/wie/von wem wird das Protokoll einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung üblicherweise »beschlossen«? Gibt es

möglicherweise eine Frist, innerhalb derer man Abweichungen anmerken kann, und danach gilt das Protokoll als akzeptiert, wenn keine Widersprüche geäußert werden?

Protokolle werden in der Regel nur dann beschlossen, wenn die Satzung das vorsieht. Üblicher Weise dann in der folgenden Mitgliederversammlung (vom Rechtsanspruch her eigentlich nur durch Verlesen).
Nach BGB haben die Mitglieder eigentlich kein Recht auf eine Kopie des Protokolls. Bei der Einladung zu einer außerordentlichen MV. mit vermutlich krischen/schwierigen Themen könnte die Beschlussfassung über das Protokoll auch gleichzeitig mit dem Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen MV mit beantragt werden und dann auch ein Verfahren zur (vereinsinternen) Veröffentoichung des Protokolls und einer Einspruchsfrist  Wenn die Satzung (oder eine in der Satzung erwähnte Geschäftsordnung) die Beschlussfassung über das Protokoll nicht enthält, wird es allerdings keinen ordentlichen Rechtsanspruch darauf geben.

In der Regel sollten aber alle Beteiligten an einer hohen Transparenz interessiert sein.
Gibt es keine Widersprüche, gelten auch alle in dem Protokoll dokumentierten Beschlüsse als akzeptiert.

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