Löschung und Sperrjahr
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Auflösung (Liquidation)
Meines Wissens kann die Eintragung der Löschung des Vereins frühestens ein Jahr nach der Auflösung beantragt werden. Ist hier das Datum der Eintragung der Löschung beim Registergericht maßgeblich oder läuft die Frist ab der öffentlichen Bekanntmachung?
Als Stichdatum für das sogenannte Sperrjahr (v.a. zum Schutz von Vermögensansprüchen Dritter gedacht) gilt die Bekanntmachung der Auflösung des Vereins.
Literaturtipp
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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