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Aufbewahrungsfristen bei Liquidation

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Auflösung (Liquidation)

Wie lange müssen nach einer Liquidation Mitgliederversammlungsprotokolle, Vereinbarungen und sonstige Unterlagen aufbewahrt werden?

Das BGB schreibt selbst keine Aufbewahrungsfristen nach Liquidation vor. Nach den gängigen Rechtskommentaren gelten aber analog die Vorschriften des Handelsrechts (v.a § 44 HGB). Danach gilt für Protokolle eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für die sonstigen Unterlagen zwischen 6 und 10 Jahren.

Arbeit im VereinVereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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