Das BGB schreibt selbst keine Aufbewahrungsfristen nach Liquidation vor. Nach den gängigen Rechtskommentaren gelten aber analog die Vorschriften des Handelsrechts (v.a § 44 HGB). Danach gilt für Protokolle eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für die sonstigen Unterlagen zwischen 6 und 10 Jahren.