Aufbewahrungsfristen bei Liquidation

Wie lange müssen nach einer Liquidation Mitgliederversammlungsprotokolle, Vereinbarungen und sonstige Unterlagen aufbewahrt werden?

Das BGB schreibt selbst keine Aufbewahrungsfristen nach Liquidation vor. Nach den gängigen Rechtskommentaren gelten aber analog die Vorschriften des Handelsrechts (v.a § 44 HGB). Danach gilt für Protokolle eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für die sonstigen Unterlagen zwischen 6 und 10 Jahren.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar