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Ehrenamt und Steuern

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Aufwandsentschädigung

Kann man ehrenamtliche Tätigkeiten steuerlich geltend machen?

Das geht leider nicht. Steuerliche Vorteile gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn von der Organisation für die jemand ehrenamtlich tätig ist an sie oder ihn Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Für die sogenannte Ehrenamtspauschale bleiben 720,-- Euro steuerfrei, bei der Übungsleiterpauschale 2400,-- Euro. Eine Steuergutschrift für ehrenamtliche Tätigkeit, wie sie lange diskutiert wurde, ist mit den jüngsten Gesetzesänderungen aber nicht realisiert worden.

Arbeit im VereinVereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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