Fahrtkosten ersetzen
Kann eine Organisation, die ehrenamtlich Tätige beschäftigt, deren Fahrtkosten ersetzen?
Fahrtkosten können abzugsfrei für Ehrenamtliche wie Mitglieder der Organisation nur bei einer durch die Organisationstätigkeit veranlassten Auswärtstätigkeit erstattet werden. Die Erstattung der regelmäßigen Fahrtkosten zwischen Wohnort und Organisationsstätte wäre aber nicht abzugsfrei, sondern müßte auch bei Ehrenamtlichen versteuert werden. für den ersten Fall könnten die tatsächlichen Kosten (Tickets, Tankquittungen usw.) oder aber eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer ersetzt werden. Die Gesamt-Höhe ist dabei nicht eingeschränkt.
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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