Für den Fall, dass Vorstandstätigkeit selbst im Rahmen der Ehrenamtspauschale vergütet werden soll, muss die Satzung einen entsprechenden Passus enthalten: z.B. »Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten«. In anderen Fällen ehrenamtlicher Tätigkeit von Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern des Vereins reicht ein Beschluss des Vorstands bzw. der Mitgliederversammlung.