Ehrenamtspauschale und Vereinssatzung

Muß die Ehrenamtspauschale in der Vereinssatzung vermerkt werden oder reicht dafür ein einfacher Vorstandsbeschluss?

Für den Fall, dass Vorstandstätigkeit selbst im Rahmen der Ehrenamtspauschale vergütet werden soll, muss die Satzung einen entsprechenden Passus enthalten: z.B. »Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten«. In anderen Fällen ehrenamtlicher Tätigkeit von Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern des Vereins reicht ein Beschluss des Vorstands bzw. der Mitgliederversammlung.

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