Verfügung über finanzielle Mittel

Werbeeinnahmen, Spenden und andere Zuwendungen unterliegen der Steuer. Wenn der Verein für solche Einnahmen die Steuern abgetreten hat, kann dann der Verein ( nicht gemeinnützig ) über das Geld frei verfügen, zum Beispiel dem Vorstand einen PC kaufen und schenken? Muss das dem Finanzamt dann gemeldet werden?

Auch wenn der Verein Steuern abführt, müssen die Mittel in jedem Fall für den eigentlichen Zweck des Vereins verwendet werden. Natürlich können Sie einen PC für den Verein kaufen, aber keinesfalls dem Vorstand schenken. Dies müsste sowohl der Verein als auch der Vorstand versteuern. Sie können dem Vorstand solche Arbeitsmittel selbstverständlich für die Dauer seiner Tätigkeit zur Verfügung stellen, in seinen Besitz darf er nicht übergehen.

Spenden werden Sie vermutlich auch ohne Gemeinnützigkeit kaum bekommen, denn ein Anreiz ist auch die steuerliche Absetzbarkeit für den Spendengeber.

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