Notar und Vereinsgründung
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Gründung
Warum braucht man einen Notar bei der Vereinsgründung?
Der Notar bestätigt gegenüber dem Registergericht (Amtsgericht) die Korrektheit aller Angaben bei der Beantragung der Eintragung in das Vereinsregister, d.h. er prüft sie vorher auch ab und übernimmt dann die notwendigen Formalitäten bei Gericht.
Die Gebühren dafür sind nicht zu hoch und liegen (je nach Bundesland zwischen 20 und 60 EURO).
Literaturtipp
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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