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Notar und Vereinsgründung

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Gründung

Warum braucht man einen Notar bei der Vereinsgründung?

Der Notar bestätigt gegenüber dem Registergericht (Amtsgericht) die Korrektheit aller Angaben bei der Beantragung der Eintragung in das Vereinsregister, d.h. er prüft sie vorher auch ab und übernimmt dann die notwendigen Formalitäten bei Gericht.
Die Gebühren dafür sind nicht zu hoch und liegen (je nach Bundesland zwischen 20 und 60 EURO).

Arbeit im VereinVereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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