Unter normalen Umständen wird bei der Kassenprüfung bei Rückfragen auch der Vorstand (neben dem
Kassenwart) von den Prüfern einbezogen. Ein Recht des Vorstandes auf Anwesenheit bei der Prüfung (also vielleicht im Sinne einer Überprüfung der Prüfer oder des Prüfprozesses) gibt es allerdings nicht. Es geht ja eigentlich um eine unabhängige Prüfung der Geschäftsführung des Vorstandes.