Die Antwort hängt eigentlich von der Satzung Ihres Vereins ab. Wenn sie die Bestellung von Nichtmitgliedern nicht ausdrücklich ausschließt, kann die Prüfung auch von Nichtmitgliedern vorgenommen werden. Gegenüber den Finanzbehörden und anderen rechtlichen Aufsichtsorganen hat eine solche Prüfung sogar eher Vorteile.
Falls in der Satzung zur Geschäftsprüfung nichts ausgesagt ist, kann die Mitgliederversammlung die Prüfung und die Berufung externer Prüfer beschließen.