Unterschied zwischen Club und Verein

Worin bestehen eigentlich die Unterschiede zwischen einem Club und einem Verein?

Zwischen einem nicht eingetragenen Verein und einem Club besteht rechtlich zunächst kein Unterschied. Es gibt rechtliche Sonderformen von Clubs, etwa als Genossenschaften (Buchclubs usw.) oder als gastronomische Sonderformen, die dann nicht an die Rahmenbedingungen von öffentlichen Konzessionen gebunden sind. In bestimmten Fällen könnten Sie sich als nicht eingetragener Verein oder auch als Club bezeichnen und würden rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt.
Die Abmachungen, die die Mitglieder untereinander treffen, gelten dann - unabhängig davon, ob Sie das schriftlich formulieren (was man eigentlich immer tun sollte) oder nicht - als Gesellschaftsvertrag. Dabei sollte man auch bestimmte Mindestanforderung des bürgerlichen Gesetzbuches beachten. Für die Haftung sind dann alle Mitglieder auch mit ihrem Privatvermögen verantwortlich. In diesem Falle müßten Sie den Verein aber auch nicht für weitere Mitglieder öffnen, oder könnten auch personenbezogen auswählen, wen Sie aufnehmen und wen nicht. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit würden Sie in aller Regel allerdings nicht bekommen, d.h sowohl Ihre eigenen Ausgaben für den Verein als auch etwaige Spenden sind nicht steuerabzugsfähig. Ausserdem unterliegen alle Aktivitäten den üblichen Steuerpflichten (Umsatzsteuer, Einkommmenssteuer usw.), es könnte sogar sein, dass Sie je nach Umfang Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten Gewerbesteuer abführen und eventuell einen Gewerbeschein beantragen müßten.

Beim eingetragenen Verein mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit fällt das weitgehend weg, die Mitgliedschaft müßte allerdings offener, d.h. beschränkt nur durch den Satzungszweck, gestaltet werden.
Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzämter müßte sich die Vereinssatzung aber auf klare »kulturelle« Zwecke und die »Förderung des Brauchtums« konzentrieren.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar