Haftung bei Verschuldung des Vereins

Wer haftet, wenn der Verein sich verschuldet?

Bei dem eingetragenen Verein gibt es die sogenannte Organhaftung, d.h. im Prinzip haftet nur der Verein mit seinem Vermögen (außer im Falle individueller straf- oder zivilrechtlicher Vergehen). In aller Regel bedeutet das auch nach den gegenwärtigen Geschäftsbedingungen, dass sich der Verein auch nur in der Höhe seines Vermögens verschulden kann.
In allen anderen Fällen, also nicht eingetragener Verein oder Club wird die Organisation nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt und alle Mitglieder haften mit ihrem privatem Vermögen.

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