Gemeinnützigkeit und Wirtschaftlichkeit

Ich möchte mit einigen Freunden einen Sportverein

gründen. Da wir langfristig auch eine Profimannschaft aufbauen wollen, stellt sich die Frage, wie das Vereins-/ Unternehmenskonstrukt sein muss. Die Profimannschaft zahlt Prämien, Gehälter, usw. an seine Akteure und ist auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Schafft man hier eine GmbH oder ein Einzelunternehmen welches an den Verein angeschlossen ist? Wie wäre das rechtliche Konstrukt. Zweite Frage ist, kann ein Verein eine langfristige vertragliche Bindung mit einem Unternehmen eingehen (z.B. Vermarktung von Sportlern, Durchführung von Veranstaltungen)?

Grundsätzlich ist die Verknüpfung eines (gemeinnützigen) Sportvereins mit einem kommerziellen (Profi-)Sportunternehmen möglich und es gibt eine Fülle von Beispielen etwa der großen Vereinen der Fußball-Bundeliga. Sie haben dort immer das Nebeneinander - in vereins- und steuerrechtlichen Kategorien - eines gemeinnützigen Vereins auf Amateurbasis und eines sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Der (registrierte) Verein kann alle (v.a. steuerrechtlichen) Privilegien der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen (Steuerbefreiungen, Spenden, Sponsoring usw.), der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auf der anderen Seite unterliegt den üblichen steuerrechtlichen Verpflichtungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsazsteuer usw.).  Allerdings ist es für Ihre Planungen - v.a. wenn sie von Beginn an so konkret auf die Gründung eines kommerziellen Zweiges der Vereinsaktivitäten gerichtet sind - sicher ratsam, sich vereins- und steuerrechtliche Beratungsexpertise für die Vereinsgründung zu sichern, um keine Fehler zu begehen. Eine solche Beratung können (und dürfen) wir auf diesem Wege nicht leisten. Dafür gibt es je nach Ihren Möglichkeiten verschiedene Alternativen, auf die wir nach der Antwort auf Ihre zweite Frage noch einmal zurückkommen.
Sie können als Verein durchaus langfristige (Sponsoring-)Verbindungen mit einem Unternehmen eingehen. Aber auch dabei ist sehr darauf zu achten, dass diese Aktivitäten die für die Gemeinnützigkeit des Vereins wichtigen sogenannten »ideellen Zwecksetzungen«, z.B. die Förderung des Sports nicht überlagern. Auch hier würden wir Ihnen raten, sich vor der Gründung des Vereins bzw. bevor Sie solche Verpflichtungen gegenüber einem Unternehmen eingehen, sich vereins- und steuerrechtlich beraten lassen.
Die Beratungsalternativen sind vielfältig:
Die einfachste, vermutlich aber auch teuerste wäre die durch einen Anwalt, oder ein Steuerberatungsbüro in Ihrer Nähe. Wenn Sie uns Ihren Ort nennen, können wir Ihnen Hinweise auf Anwalts- oder Steuerberatungsbüros geben, die Erfahrung in vereinsrechtlichen Angelegenheiten besitzen.
Kostengünstigere Varianten wären Fernberatungen etwa über www.vereinsknowhow.de.
Gelegentlich gibt es auch entsprechende workshops mit solchen Experten, in denen man dann seine eigenes Vereinsprojekt fast eintragungsreif fortentwickeln kann.

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