Eintragung eines Zweckbetriebs

Ist es vorgeschrieben ob ein Zweckbetrieb eines Vereins e.V, beim Amtsgericht in der Satzung eingetragen sein muß, wenn ein Zweckbetrieb nachträglich gegründet wird?

Direkte Vorschriften für die Eintragung eines Zweckbetriebes finden sich nach BGB  und der Abgabenordnung (AO) eigentlich nicht.  Anderseits verlangt § 60, Abschn. 1 der AO so genaue Bestimmung der Satzungszwecke, dass immer die Voraussetzung der Steuervergünstigung überprüft werden kann und schließlich werden an den Zweckbetrieb (nach §§ 65-68 AO) so harte Anforderungen gestellt, dass sich sehr genaue Vorprüfung über die Anerkennung des Zweckbetriebes und auch die Eintragung in die Vereinssatzung eigentlich von selbst empfehlen sollten.

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