Vorstand bei Vereinsgründung
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Gründung
Muss auf der Gründungsversammlung zu einer Vereinsgründung auch schon der Vorstand gewählt werden? Reicht vielleicht die Wahl eines vorläufigen Vorstandes?
Wenn der Verein eingetragen werden soll, muss mit der Gründungsversammlung ein arbeits- und rechtsfähiger Vorstand gewählt werden, der auch die Vereinsregistrierung vornehmen muss. Ein vorläufiger Vorstand reicht nicht aus. Allerdings kann der Gründungsvorstand eines Vereins (allerdings wiederum durch eine Mitgliederversammlung) abgelöst werden.
Literaturtipp
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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