Gründung per Schriftverkehr

Falls sich nicht alle Beteiligten an einem Ort einfinden können, kann die Gründung auch per Schriftverkehr o.ä. erfolgen?

Grundsätzlich können Mitglieder-(auch Gründungs-)versammlungen auch in anderen Formen (schriftlich,virtuell, d.h. per elektronscher Form) dann stattfinden, wenn entsprechende Verfahren in der Satzung festgelegt sind. Dies bedeutet, die Gründerinnen und Gründer könnten dies bei der (bereits virtuellen) Formulierung der Satzung so vorsehen und dann bereits die Beschlussfassung über die Satzung und die Vorstandswahl auch in dieser Form durchführen.  Uns sind bisher wenige solcher Formen der Gründungsversammlung (die ja die Satzung beschliesst) bekannt, die das so realisiert haben - zunächst auch nicht ganz reibungslos in Bezug auf die rechtliche Anerkennung. Letztendlich wurden sie aber von den Registergerichten akzeptiert.

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